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Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer
physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein
von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Bewilligung
Wenn Sie bei der GKK versichert sind,
brauchen Sie keine Bewilligung einzuholen - vorausgesetzt
Sie haben in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie
in Anspruch genommen. Bei allen anderen Kassen ist eine
Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer
Krankenkasse einzuholen (auch per Fax möglich).
Das Fax kann auch gerne von uns
erledigt werden .
Kosten
Eine
Physiotherapieeinheit von 30 Minuten kostet
40 Euro, 45 Minuten kosten
60 Euro.
Die Länge der Therapie hängt von Ihrem Beschwerdebild
ab und wird individuell an Sie angepasst. Der/die
behandelnde TherapeutIn wird dies mit Ihnen besprechen.
Die Höhe der Rückerstattung
durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen
Tarifen, Therapiedauer und Art der Behandlung ab. Die
verbleibenden Restkosten können von entsprechenden
Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.
Ihr Therapeut berät Sie gerne!
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